Zum Inhalt springen
...die letzte Verführung der Nacht
  • Klage von Spiele-Entwickler Anas Abdin gegen CBS & Netflix abgewiesen

    Bärtierchen sind typisches Sci-Fi / Fantasy Element
    Nach zahlreichen Anhörungen und Schriftsätzen entschied das Gericht in New York und hat die Klage abgewiesen.

    Richterin Lorna Gail Tiangco Schofield hat am vergangenen Freitag die Klage von Anas Abdin, einem unabhängigen Spiele-Entwickler gegen CBS und Netflix in Sachen Copyright-Verletzung und Missachtung des Urheberrechts abgewiesen.

    Dies teilte Abdin via Twitter mit:

    Wir haben in dieser Angelegenheit bereits umfangreich berichtet:

    Kernpunkt der Klage war die optische und inhaltliche Ähnlichkeit zahlreicher Elemente der ersten Staffel Star Trek: Discovery und einem Point-and-Click Adventure, welches von Anas Abdin entwickelt wird:

    wormHole1.gifstartrek1.gif

    giantTardigradeCarter.gifstartrekGiantTardi.gif

    Abdin klagte vor dem US-Gericht sowohl gegen CBS als auch Distributionspartner Netflix auf Schadenersatz und der sofortigen Unterlassung der Urheberrechtsverletzung (=Stopp der Verfügbarkeit von Star Trek: Discovery Staffel 1).

    Nach einem holprigen Start der Vorverhandlungen erlaubte Richterin Schofield jedoch eine eingschränkte Beweisaufnahme, was einem kleinen Sieg für Abdin gleich kam. Nach Abschluss der Beweisaufnahme entschied die Richterin nun, ob genug Beweismittel für eine Verfahrenseröffnung vorliegen würden. Dies war offenbar nicht der Fall.

    Die Anwälte von CBS argumentierten im Zuge der Beweisaufnahme, dass alle in Discovery gezeigten Inhalte Genre-typisch seien, und somit auch keinem Urheberrecht unterliegen.

    Die Grundlage für die Entscheidung war, dass Abdin es nicht schaffte glaubhaft darzulegen, dass CBS seine Arbeit kopiert habe und ein etwaiges Kopieren unrechtmäßig gewesen sei, wenn ausreichend Ähnlichkeiten bestanden hätten. 

    Ihr Urteil fiel auf 15 Seiten. Hier einige Auszüge:

    Zitat

    Die Fernsehserie ist nach ganzheitlicher Betrachtung des Gesamtwerks unter Berücksichtigung des gesunden Menschenverstands nicht substantiell ähnlich zum Tardigrades Videospiel.

    Im weiteren führte Sie aus:

    Zitat

     

    Der Konflikt im Zentrum der Fernsehserie - der Krieg zwischen der Föderation und den Klingonen - macht ohne Hintergrundwissen über das Star Trek-Universum wenig Sinn.

    Dem Videospiel fehlt dieses allgemeine Gefühl. Die unterschiedlichen Videos und Bilder zeigen nicht ohne weiteres eine einzige zusammenhängende Handlung. Gleichwohl gibt es keinen Hinweis darauf, dass diese Geschichte einem Krieg zwischen den sich duellierenden Weltordnungen folgt oder dass sich die Charaktere mit den in Star Trek vorherrschenden Themen beschäftigen. Es ist zumindest klar, dass das Videospiel Carter folgt, der Rätsel löst, um Informationen über das Universum und seine Mitmenschen zu erhalten. Und die Geschichte scheint auch "mit Sklaverei, Geheimhaltung und Spionage zu tun zu haben." Dies reicht nicht aus, um zu dem Schluss zu kommen, dass das Gesamtgefühl des Videospiels ist im Wesentlichen ähnlich wie die Fernsehserie ist.

     

    Die Richterin stellte allerdings auch Ähnlichkeiten fest, urteilte aber, dass diese nicht ausreichend sind. Abdin versuchte zu agumentieren, dass seine Figuren von Star Trek: Discovery übernommen worden seien. Richterin Schofild entschied:

    Zitat

    Auch die angeblichen Ähnlichkeiten zwischen Charakteren in den beiden Werken stützen einen Anspruch nicht, da es sich meist um verallgemeinerte, nicht schutzfähige Beschreibungen handelt.

    Yolanda und Burnham sind beide schwarze Frauen, Natasha und Tilly haben beide rote Haare, Aziz und Culber sind beide schwul und haben schwarze Haare und Gesichtsbehaarung, Stamets und Carter sind blonde Männer, die in einem Bereich der Biologie arbeiten. Die Gerichte haben Ansprüche auf erhebliche Ähnlichkeit beim Vergleich von Charakteren, die weitaus ähnlicher sind als diese, zurückgewiesen. 

    In Bezug auf das blaue Bärtierchen führte die Richterin aus:

    Zitat

    Sowohl das Videospiel als auch die Fernsehserie beinhalten ein großes Bärtierchen, das durch den Weltraum fliegen kann und mit den Charakteren interagiert.

    Diese Konzepte sind nicht erstmalig im Videospiel zu sehen. Seit mindestens 2007 werden Bärtierchen als das erste bekannte Tier anerkannt, das ungeschützt im Weltraum überlebt.

    Ein Kinderfantasy-Roman aus 2010 mit dem Titel "The Search for WondLa" enthält ein "gigantisches" Bärtierchen, das mit den Figuren interagiert und fliegen kann.

    Ein YouTube-Video vom 7. Mai 2015, ("Captain Tardigrade"), zeigt ein humanoides Bärtierchen, das in einem Raumschiff fliegt. Im Video werden Bärtierchen "praktisch unverwüstlich" bezeichnet.

    In Episoden von März und April 2014 der Sachbuchserie "Cosmos: In A Spacetime Odyssey" wird über die einzigartige Fähigkeit der Bärtierchen im Weltraum zu überleben diskutiert.

    Diese konzeptionellen Ähnlichkeiten von im Weltraum fliegenden Bärtierchen sind somit nicht urheberrechtlich geschützte Elemente des Videospiels und können nicht die Grundlage für eine Urheberrechtsverletzung bilden.

    Die große Ähnlichkeit des Bärtierchens zwischen Anas Abdins Videospiel und Star Trek: Discovery war der wohl wichtigste Punkt der Klage und dürfte auch eine mögliche Anfechtung des Urteils erschweren. Eine Anfechtung ist nur dann möglich, wenn der Richterin einen Fehler in dem von ihr angewendeten Rechts argumentiert werden kann.

    Anas Abdin schrieb bereits in seinem Blog, dass er das Urteil respektiert und bittet Dritte dies ebenso zu tun. 

    Hier das vollständige Urteil als PDF: Tardigrades dismissal.pdf

    Benutzer-Feedback

    Empfohlene Kommentare

    Na ja, dass mit den Bärtierchen als solchen ist schon nachvollziehbar, da es sich bei ihnen im Grunde um real existierende Lebewesen handelt. Genauso gut hätte man dagehen klagen können, dass in Discovery auch Menschen gezeigt werden.

    Auf den Sporen Antrieb und das Pilznetzwerk ist man offenbar (ohne das volle Urteil gelesen zu haben) nicht eingegangen, sowie die Hintergründe der Figuren, die denen aus dem Spiel ja offenbar stark ähneln. Da lag vermutlich die größte Angriffsfläche. Die hier auszugsweise aus dem Urteil genannten Begründungen der Richterin, erscheinen aber sehr schlüssig.

    Diesen Kommentar teilen


    Link zu diesem Kommentar
    Auf anderen Seiten teilen

    Auf der einen Seite ärgerlich, denn es finden sich zu viele Bausteine in Discovery wieder, um es nicht zumindest als "inspired by" zu betrachten. Demnach hätte das Projekt nicht unbedingt kofferweise Geld verdient, aber eine kleine Kompensation oder wenigstens ein kleines Zeichen der Anerkennung wie z.B. ein Verweis im Folgenabspann.

    Auf der anderen Seite gibt's natürlich auch The Orville als Hommage an TNG mit diversen Plot und Charakter Parallelen, was natürlich bewusst so ähnlich ist, da MacFarlane ein Fan ist, seine Sache aber eben auch nicht Pro Bono macht, sich aber auf jeden Fall mit seiner Arbeit vor dem Star Trek der 90er verbeugt. Auch hier verzichten die Macher auf einen Tributhinweis, der allerdings aber etwas albern wäre, da die Vorlage ja jeder Zuschauer kennt - ich merke, der Vergleich hinkt.

    Wenn Fans jenseits der Studios oder Senderfamilien wiederum eigene FanFiction Projekte auf die Beine stellen, einen gewissen Aufwand investieren und dabei zu nah die Grenze der Professionalität ansteuern oder gar das Potential haben, per Crowdfunding finanziert werden zu können und am Ende gar einen Obolus erhalten könnten, dann zeigen die Rechteinhaber wieder eine eigenartige Mentalität. Abmahnungen, Klagedrohungen, Hastenichtgesehen... 

    Auch hier bricht sich niemand einen Zacken aus der Krone sowas mal "laufen zu lassen". Derartige Projekte ziehen sich selbst für kurze Filme über Jahre hin und nehmen in der breiten Masse keine Zuschauer weg. Wenn systematisch in kurzen Abständen von einem festen Team derartige ST Fanfilme herausgebracht werden, könnte ich einen Gesprächsbedarf nachvollziehen... aber so... na ja...

    Zurück zur News: Es ist wie ich finde ein komischer Umgang mit Anerkennung - im Nehmen wie im Geben und vor allem dann, wenn es sich um Indie-Projekte handelt - das passt aber leider in die heutige Zeit.

    Bearbeitet von DocSommer

    Diesen Kommentar teilen


    Link zu diesem Kommentar
    Auf anderen Seiten teilen

    Irgendwie habe ich das Gefühl, dass diese Argumente der Richterin ganz anders ausgesehen hätten, wäre es so, dass es Plagiatsvorwürfe von CBS gegen einen unabhängigen Spieleentwickler gegeben hätte. Ob man dann auch von "genretypischem Allgemeingut" geredet hätte..?

    Diesen Kommentar teilen


    Link zu diesem Kommentar
    Auf anderen Seiten teilen
    Am 30.9.2019 um 09:46 schrieb Gast Deus Ex Machina:

    Lächerlich! Bin mal gespannt, wann die Summe rauskommt, die der Richter für das Urteil erhalten hat.

    Als ob Richter an Urteilen Geld verdienen würden...

    Diesen Kommentar teilen


    Link zu diesem Kommentar
    Auf anderen Seiten teilen


    Gast
    Ein Kommentar hinzufügen

    ×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

      Nur 75 Emojis sind erlaubt.

    ×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

    ×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

    ×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

    • Hallo Gast - Aufgrund des vielen Spams müssen leider ein paar Fragen beantwortet werden.

      Bitte der Reihe nach durchführen, sonst kann das Captcha nicht erfolgreich abgeschlossen werden...
      Schritt 1: Wenn Picard ein Captain ist, sollte hier ein Haken rein...
      Schritt 2: und wenn es in der Nacht nicht hell ist, sollte hier der Haken raus!
      Schritt 3:

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Diese Seite verwendet Cookies um Funktionalität zu bieten und um generell zu funktionieren. Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen. Datenschutzerklärung Beim Abensden von Formularen für Kontakt, Kommentare, Beiträge usw. werden die Daten dem Zweck des Formulars nach erhoben und verarbeitet.