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...mit dem mächtigen Spaß verständiger Eimer.

Sterbehilfe


Knut85

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tja da stellt sich die frage, die dicht war/ist man an den menschen,die in dieser situation sind??

im laufe meiner berufstätigkeit habe ich viel gesehen und erlebt. menschen beim sterben und auch in ihrem leid/verlauf der krankheit begleitet. ich maße mir mal ein gewisses verständnis für die situation an....

und iens könnt ihr mir glauben so wie manche sich von der welt gequält haben,war es selbst mit professionalität manchmal schwer zu ertragen.

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Das sagst du als gesunder Mensch mit einem erfüllten Leben. Ich denke, man ist auf der Sonnenseite des Lebens nicht in der Position, zu ermessen, wie es den betroffenen Menschen wirklich ergeht bzw. ergehen könnte.

Deswegen sagte ich ja auch: "Am Ende wird diese Diskussion immer nur im Konjunktiv erfolgen können, denn hoffentlich wird uns selbst dieses traurige Schicksal niemals ereilen". Erst wenn dieser Fall eintritt, kann man aus Perspektive des Betroffenen reden.

So ist aber nun einmal das Leben, dass man zu 95% über etwas redet, von dem man keine Ahnung / das man nicht erlebt hat.

Ich habe mal von meinem Vater (er ist Arzt) zwei Dokumente zum Thema Patientenverfügung rausgesucht. Es handelt sich dabei um Diskussionsbeiträge, die er per Mail erhalten hat.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der jetzigen Rechtslage macht sich ein Arzt strafbar (Körperverlet

zung), wenn er einen Patienten behandelt, ohne dessen Einwilligung

eingeholt zu haben. Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf zur

Patientenverfügung dürfte er, so er dies beabsichtigt, unabhängig von

einer solchen Strafbewehrung, therapieren bis zum rechtskräftigen

Urteil des Vormundschaftsgerichtes. Blauäugig anzunehmen, daß dies

bei der vorgesehenen zwingenden Begutachtung, der möglichen

Rechtsmittel und der zu erwartenden drastisch steigenden Verfahrenszahl

en in Tages- oder Wochenfrist entschieden würde.

Die wesentlichen Fragen, welche es dabei zu klären gibt:

Kann der Patient Eingriffe und Untersuchungen ablehnen? JA, ohne wenn

und aber!

Dürfen diese Eingriffe dennoch durchgeführt werden? NEIN, ansonsten

Körperletzung!

Kann jemand einen anderen dazu bevollmächtigen, in seinem Namen zu

entscheiden? JA, im Rahmen einer Vorsorgevollmacht kann man einen

Menschen seines Vertrauens zu diesen Entscheidungen bevollmächtigen.

Kann die Entscheidung dieses Bevollmächtigten angezweifelt werden?

Meines Erachtens, NEIN! Diese Vollmacht wurde bewußt und zumeist im

Zusammenhang mit einer Patientenverfügung erteilt, ist also Ausdruck

eines ganz besonderen Vertrauensverhältnisses.

Derzeit ist diese Verantwortlichkeit, wenn die begründete Gefahr

besteht, dass der Betreute auf Grund der Maßnahme stirbt oder einen

schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, nach

§ 1904 BGB ausgeschlossen und zwingend das Vormundschaftsgericht

einzuschalten. Patientenverfügungen werden aber insbesondere deshalb

erstellt, weil dieBetroffenen gerade für diese Fälle sicher

seinwollen, daß ihr Wille beachtet werde. So aber besteht ein

beträchtliches Risiko, daß Behandlungen begonnen oder nicht

abgebrochen werden, obwohl dies laut Verfügung ausdrücklich

ausgeschlossen oder gefordert wäre!

Obwohl der am 06.03.2008 eingebrachte Gesetzentwurf einen Umfang von

fast 50 Seiten hat, wird er, so er unverändert verabschiedet werden

sollte, nichts zum Positiven wenden! Umsetzung auch danach nach dem

Zufallsprinzip?

Alternativvorschlag der Familienhospiz-Initiative:

Änderung des § 1904 BGB

Buch 4 (Familienrecht), Abschnitt 3 (Vormundschaft, rechtliche

Betreuung, Pflegschaft) Titel 2 (Rechtliche Betreuung) ist wie folgt

zu ersetzen:

(2)Für den Fall, daß für die gegenständliche Situation eine

vorausverfügende Willenserklärung (Patientenverfügung) abgegeben und

zudem eine Vorsorgevollmacht vorliegt, bedarf es dieser Mitwirkung

des Vormundschaftsgerichtes ausdrücklich nicht. Der Bevollmächtigte

hat in dem Umfang, in welchem dies in der Vollmachtserklärung

festgelegt ist, mit den selben Rechtsfolgen zu entscheiden, wie es

der Vollmachtgeber, wäre er dazu in der Lage, selbst getan hätte.

Am 19. Juni 2008erfolgt nun die 1. Lesung im Deutschen Bundestag, die

Antragsteller haben im Rahmen einer gemeinsamen Presserklärung

mitgeteilt, daß der Gesetzentwurf dort unverändert eingebracht wird.

Sollten Ihnen meine Argumente plausibel erscheinen, möchte ich Sie

bitten, in Ihrem jeweils möglichen Rahmen, daran mitzuwirken, daß

dieser Gesetzentwurf nicht zum Gesetz wird.

Ich würde mich freuen, wenn diese und die vorhergehenden Schreiben zu

diesem Thema auch Ihnen persönlichhilfreich für die Entscheidungen am

Lebensende gewesen wären und verbleibe

mit herzlichen Grüßen

Günter Biebl"

"Hospiz- und

Palliativversorgung ist keine Herbeiführung des Todes, sondern ein Zulassen

dessen, was letztendlich nicht verhindert, sondern nur noch - oftmals unter

erheblichen Verlust an Lebensqualität -

hinausgezögert werden kann.

Der Mythos “Hoffnung für

jeden bis zuletzt” ist längst entzaubert. Für die meisten Menschen, welche

aufgrund unmöglicher Heilung versterben, wird dies ab einem bestimmten

Zeitpunkt, sei es in Stunden, Tagen, Wochen oder Monaten vor dem Tod

vorhersehbar sein.

Sehr geehrte Damen und

Herren,

mit diesen und den weiteren

Informationen auf der Seite www. familienhospiz.de möchte ich Ihnen obige Frage

näherbringen.

Zunächst sind hier zwei

wesentliche Unterschiede herauszustellen:

es liegt eine Patientenverfügung vor

Schon nach den jetzt

gültigen Gesetzen und den Ausführungen der Rechtslehre ist eine Verbindlichkeit von

Patientenverfügungen gegeben, solange sie keine Forderungen nach ungesetzlichen

Handlungen (z. B. Wunsch nach aktiver Sterbehilfe) enthalten. Bereits nach der

jetzigen Rechtslage bedürfen Untersuchungen, Eingriffe und Therapien der

ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und unterliegen damit dem Selbstbestimmungsrecht.

Dazu gehört zum Beispiel auch die Verabreichung einer „künstlichen Ernährung“. Es wäre absolut entwertend, wenn es für

die Umsetzung der

Mitwirkung der Vormundschaftsgerichte bedürfte. Mehr …

Wer dies in Zweifel ziehen

möchte, könnte mit der gleichen Berechtigung jedwedes erbrechtliche Testament hinterfragen

und beanspruchen, den mutmasslichen Erblasserwillen zum Todeszeitpunkt dagegen zu setzen.

Beim Vorliegen einer Patientenverfügung würde ich die Frage

nach der Notwendigkeit einer eigenen gesetzlichen Regelung verneinen!es liegt keine Patientenverfügung vorIn diesen Fällen ist sicher eine

gesetzliche Regelung hilfreich, wenn diese sicherstellt, daß nicht aus

wirtschaftlichen und/oder ideologischen Gründen der Patientenwille willkürlich

in Zweifel gezogen oder uminterpretiert werden kann und durch gerichtliche Schritte die Ziele des

mutmasslichen Patientenwillens unterlaufen werden. Bei einer einvernehmlichen

Interpretation des Patientenwillens werden wohl auch derzeit keine Gerichte

bemüht!? Während der Verfahrensdauer wäre eine Umsetzung des Patientenwillens blockiert.

Es ist wenig

nachvollziehbar, daß auch absolut unbeteiligte Personen das Recht haben sollen,

den Patientenwillen in Zweifel zu ziehen und dies gerichtlich klären zu lassen.

(Antragsflut bei Gericht mit langer Verfahrensdauer/vielleicht Durchsetzungsverzicht aufgrund unkalkulierbarem

Kostenrisiko und immens belastendem Verfahren)

Der ökonomische und menschliche Aspekt: Wer für sich entschieden hat,

die Dienste der Hospizbewegung für eine als würdiges Lebensende erhoffte

Betreuung in Anspruch zu nehmen, wird keine kostenintensive Diagnostik und

Therapie mehr verursachen. Das, was in dieser Lebensphase “lebenswichtig” ist,

menschliche Zuwendung und Palliativversorgung gibt es dagegen zum

“Spottpreis”: Tagessatz der stationären Hospize ~ 250.-/300.- €.

Dabei ist es nicht

entscheidend, daß diese Entscheidung von anderen nachvollzogen werden können

und womöglich nicht gebilligt werden, entscheidend ist der Wille des Patienten. Für viele Menschen könnte das Buch von Karin E. Leiter das Verständnis für diesen Weg eröffnen. Mehr ...

Alle anderen können in ihren

Patientenverfügungen all das Festlegen, was ihnen wichtig ist. Unter:

“Verfügung” finden Sie auch für medizinische Laien nachvollziehbare Entscheidungshilfen.

Der Hinweis ist zu beachten,

daß Patienten objektiv über die Erfolgsaussichten beabsichtigter Maßnahmen

aufzuklären sind, ansonsten ist eine Zustimmung unwirksam! Aufklärung der

Angehörigen ohne Zustimmung des Patienten verstößt gegen die ärztliche

Schweigepflicht, eine wirksame

Zustimmung zu Eingriffen und Therapien ist so ebenfalls nicht möglich! Mehr ...

Zum Thema assistierter

Suizid: Zitat Prof. Dr. Freund, Marburg: “Die Selbsttötung ist keine Straftat.

Nicht strafbar ist auch die (aktive) Beihilfe zu einer Selbsttötung. Dabei ist

allerdings vorausgesetzt, dass es sich um eine freiverantwortliche Selbsttötung

handelt. Bei Willensmängeln kann die Unterstützung eine verbotene und strafbare

Fremdtötung sein.” Ob jemand, dessen

gesamtes Denken z. B. von unzureichend behandeltem Schmerz erfüllt ist, eine

freiverantwortliche und objektive Entscheidung treffen kann, stelle ich zur

Diskussion. Mehr ...

Zum Thema unzureichende

Schmerztherapie: Zitat Prof. Dr. Dr. Claus Roxin: „Praktisch bedeutsamer ist

der umgekehrte Fall, daß eine Schmerzlinderung unterlassen oder nur

unzureichend gewährt wird, obwohl der Patient ausdrücklich darum bittet.

Auch dieses Verhalten ist in der Regel eine strafbare Körperverletzung, und

zwar durch Unterlassen. Denn die Garantenstellung des Arztes und naher

Angehöriger (das Einstehenmüssen i.S.d. § 13 StGB) erstreckt sich auch darauf,

dem Patienten unnötiges Leiden zu ersparen; und auch die Nichtbehebung oder

Nichtverminderung von Schmerzen ist eine Mißhandlung (§ 223 StGB). … Dies

alles bedarf der Betonung, weil die Schmerztherapie in Deutschland hinter dem

internationalen Standard zurückgeblieben ist und manchmal mit nur schwer

verständlicher Zurückhaltung betrieben wird. Die Erkenntnis, daß die

Schmerzlinderungspflicht durch eine Strafdrohung abgesichert ist, könnte hier

zu einem Wandel beitragen.” Mehr ...

Mit herzlichen Grüßen

Günter Biebl"

Bearbeitet von Werewolf
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Das nächste heiße Eisen, dass hier Diskutiert wird.
Das selbe ging auch mir durch den Kopf, aber sei´s drum 0o

Dass der Kinderwunsch dadurch nicht unbedingt erlischt und einem weiteren Indiviuum eventuell die Möglichkeit der Existenz geboten wird, sollte man dabei auch beachten.

Interessanter Punkt, gerade die "Aussicht" auf ein Leben voller Einschränkungen weil man ein geistig schwerbehindertes Kind versucht durchzubringen. Und die Ungewissheit ob nach dem eigenen Tod ( falls das Kind noch lebt ) selbiges gut versorgt ist oder in irgendeinem Heim verrottet.

Gerade wenn man überlegt das anstelle eines geistig schwerbehinderten Kindes ein gesundes Kind mit allen Chancen im Leben stehen könnte, muss man doch in diesem Fall einen Abbruch befürworten. Selbst wenn zb die Diagnose erst im 6. Monat erfolgt.

Gewissensbisse der Eltern\Mutter gehören dann aber dazu und sind nicht etwa Zeichen für eine falsche Entscheidung.

Ich befürworte auch eine aktive Sterbehilfe! Hierzu erstmal einen Link von Lifeleak. Nur zur Warnung : Das Schicksal dieser Frau kann einem die Laune verderben - http://www.liveleak.com/view?i=ad8_1205787271

Umgebracht hat sie sich trotzdem - eine Überdosis Schlaftabletten... RIP.

Auf Sat1 war mal bei Ulrich Meyer und seiner Akte xx Sendung mal eine Frau zu Gast die unheilbar an Scheidenkrebs litt und zum Zeitpunkt der Sendung noch etwa 1 Jahr zu leben hatte. Es war recht ausfürlich von ihr und ihrem Arzt beschrieben worden wie es bisher war und wie schlimm es im letzten Jahr werden würde.

Sie hat beschrieben wie das Morphium langsam seine Wirkung verliert, wie das gehen schwerer fällt und den starken unangenehmen Geruch der auch noch dazukam.

Ihr Frauenarzt sagte dann auch in ihrem beisein in die Kamera:,, Der Krebs wuchert auf diesen xxxx Nerf zu und wenn er ihn erreicht dann wird keine noch so große Dosis Morphium sie am schreien hindern. Das wird schrecklich dieses letzte Jahr. Sehr schrecklich".

Sie war dann auch bei Ulrich Meyer im Studio mit ihrem Arzt. Auch dabei war eine Schwester eines christlichen Pflegeheimes. Sie war natürlich gegen eine sterbehilfe generell und auch in ihrem Fall. Der Arzt fragte sie was sie denn einer Patientin bieten könne die an einer derartigen Krankheit leidet. - Viel Liebe, Aufmerksamkeit und Anteilnahme. Der Arzt sagte dann das kaum Ausreichen dürfte angesichts der zu erwartenden Schmerzen. Und das diese Anteilnahme und Liebe dann vom kompletten Hospiz gebraucht würde weil dort keiner mehr ein Auge zu macht. Der Arzt war wirklich sehr direkt und hat kein Blatt vor den Mund genommen.

Im Prinzip hat sie Ulrich Meyer dann die "Gott liebt alle seine Schäfchen*Liebe kann Schmerz besiegen*Der Glaube macht stark" Kassette ins Ohr gedrückt. Ich weiss noch das sie so ein großes Kreuz am Hals trug das über dem Rollpulli lag. Wahnsinn was für eine Ignoranz und Arroganz! Die Frau wollte glaub ich in die Niederlande um dort mit ihrer Familie gemeinsam Abschied zu nehmen...

Ich weiss noch das sehr gefasst wirkte und mich sehr beindruckt hat!

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@CptJones

Angesichts der letzten Erfahrungen, werden es wieder die üblichen Verdächtigen zu einer Religion vs Atheisten Schlacht ausarten lassen.
Tolles Kommentar! Trägt nichts zum Thema bei aber lässt mich überlegen ob ich mir überhaupt die Mühe mache was zu schreiben.

@all

Die üblichen böartigen Unterstellungen zu den „religiösen Fundamentalisten“ sind hier OT deshalb kein Kommentar.

Das Thema Sterbehilfe sehe ich wie viele hier als eines der schwierigsten Themen überhaupt. Es gibt wirklich gute Argumente dafür und dagegen, unterm Strich sehe ich es aber wie Werewolf. Ausschlaggebend ist hier mein persönlicher Glaube. Ich glaube nicht, dass ein Mensch entscheiden kann wann etwas „hoffnungslos“ ist oder ab wann Leben nicht mehr „lebenswert“ ist.

Das heißt aber nicht dass ich mir Anmaße vorauszusagen, wie ich reagieren würde wenn es mich selbst trifft. Hoffen wir dass keiner hier jemals in die Lage kommen wird.

Aber hier wird meiner Meinung nach viel zu viel Pauschalisiert. Ein Krebspatient im Finalen Stadium ist schon etwas anderes als ein Senior mit Demenz.

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Ich habe mich ja noch nicht richtig zu Wort gemeldet. Ich sehe in Sterbehilfe eines der moralisch fragwürdigsten Themen. Auf der einen Seite steht das Recht auf einen würdigen Tod, auf der anderen Seite die Tatsache, dass kein Mensch das Leben eines anderen beenden sollte.

Zum würdigen Tod kann ich sagen, dass ich damit meine Erfahrungen habe. Meine Mutter starb vor 10 Jahren an Krebs und vegetierte am Ende im Wachkoma nur noch dahin. Sie hatte zuvor höllische Schmerzen und musste sehr leiden. Damals habe ich mir gewünscht, dass sie endlich sterben darf und erlöst wird. Ich habe mich auch gefragt, ob in diesem absolut ausweglosen Zustand – eine Heilung war ausgeschlossen – nicht ein schnellerer Tod ihr helfen würde. Auf jeden Fall würden ihre Qualen beendet sein und sie hätte Frieden gefunden. Auf der anderen Seite habe ich mir jedoch die Frage gestellt, darf ich dies tun? Kann ich die Entscheidung treffen, meine Mutter zu töten, den nichts anderes hätten wir getan. Und daliegt meine Hemmschwelle. Ich kann niemanden töten, es darf nicht sein dass ein Mensch einem anderen das Leben nimmt. Ich weiß dies ist ein sehr idealistischer Gedanke, der in unserer degenerierten Gesellschaft nie durchgesetzt werden kann, aber ich lebe nach diesem Motto aus meiner Moral heraus. Dies hat im Übrigen nichts mit Glauben zu tun.

In soweit sehe ich die Grenze darin, aktiv tätig zu werden. Passiv sehe ich es anders im Sinne von dem, dass man lebensverlängernde Maßnahmen, die absolut keine Aussicht auf Erfolg haben, nicht durchführen sollte. Was bringt es eine Person, die ohne Maschinen sterben würde und auch derzeit keine Aussicht hat, gerettet werden zu können, mehrere Jahre künstlich am leben erhält. Natürlich weiß ich nicht, was in 5 oder 10 Jahren möglich ist, ich weiß aber auch nicht, was der angeblich unheilbare in seinem Koma, in seinem künstlichen Lebenszustand wirklich noch mitbekommt. Leidet er vielleicht und wir merken es nicht, weil er ja angeblich keine Hirnaktivitäten mehr hat? Es ist eine Frage des Zeitpunkts. Passiert mir dies jetzt, dann ist meine Zeit gekommen zu gehen. Passiert es mir in 20 Jahren und da hat man eine Möglichkeit mich zu retten, dann sollte es so sein. Ich bin im besitzt einer notariellen Patientenverfügung – wenn man es so nennen kann – die mir genau dies bei meinem Vater erlaubt. Ich darf die Entscheidung über das Abschalten treffen, soweit er dies selber nicht mehr kann und werde dieses Recht in seinem Sinne auch ausüben. Letztendlich ist doch immer wichtig, was die Person wollte, die es betrifft und dies hat mir mein Vater mehrfach deutlich gemacht.

Falls nun jemand meint, dass Abschalten ist doch das Gleiche, wie wenn man eine Spritze gibt, dann sage ich dies sehe ich anders. In der ersten Möglichkeit ist eine Person eigentlich schon tot. Sie bleibt nur wegen der Maschinen am Leben. Bei der zweiten Möglichkeit ist die Person / der Körper noch lebensfähig und ich beende diese Lebensfähigkeit aktiv.

Dieses Thema ist auf jeden Fall vor allem immer für die Betroffenen, also die Angehörigen, ein Dilemma. Da kann der Gesetzgeber noch soviel theoretisch diskutieren, er wird es nie allen recht machen können.

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  • 1 Monat später...

Ich seh es auch so wie die meisten hier,man kann einfach keine Idee zu so etwa sfinden die allen Menschen gleich gut zusagt.Das liegt auch daran da sjeder seine eigenen Wertevorstellungen einbringt.Z.B Punkt war es bei einigen germanischen Stämmen Brauch,das der Sohn den Vater,wenn dieser zu alt war um für die gemeinschaft nütlich zu sein(jagen gehen,Güter produzieren,kämpfen)von eine Klipee gestoßen hatt.Das war vollkommen normal und der Vater war damit einverstanden.Auch wenn das nicht direkt etwas mit dem Thema Sterbehilfe zu tun hatt,denke ich das dieses Beispiel gut zeigt wie verschiedene Kulturen und Personen mit dem Thema des freiwilligen Todes umgehen.Wobei icha ber denke das ein Mensch,wenn er unbedingt sterben will,sich auch mit Schlaftabletten oder einfach einem Strick umbringen wird.

Qapla'!

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