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Bundestag verabschiedet Gesetz für Web-Sperren


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huch welche einschränkung?

Frage ich mich auch gerade?

Abgesehen davon dürfte ein Aufleben der Diskussion relativ fruchtlos sein, da sich zwischenzeitlich kaum neue Erkenntnisse ergeben haben. Oder weiß nun irgendjemand mehr.

Ja - aber was ist, wenn die Sperre nicht bewusst beim Besuch der Seite umgangen wird, sondern der Internetzugang ganz legal so konfiguriert wurde, dass die Sperren gar nicht erst greifen?

Den Punkt hatten wir auch schon. Hier kommt die Forderung nach eigenverantwortlichem Umgang mit dem Medium (einschließlich der Technik) zum Tragen.

Mir ist nach wie vor nicht klar, weshalb im Netz andere Regeln - z.B. dass man Rechtsverletzungen nicht fahrlässig oder billigend in Kauf nimmt - gelten sollten, als sie im RL und im täglichen Miteinander schon lange Standard sind.

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Zur Technik: Die Sperrung basiert auf einer Vereinbarung zwischen Internetprovidern und BKA. Das BKA übergibt die Sperrliste den Providern, die die URL der zensierten Seite auf eine "Stopp"-Seite umbiegen. Wer so ein Stoppschild sieht (@TValok) macht sich noch nicht strafbar:

§ 4 Stoppmeldung

Die Diensteanbieter [...] leiten Nutzeranfragen, durch die in der Sperrliste aufgeführte Telemedienangebote abgerufen werden sollen, auf ein von ihnen betriebenes Telemedienangebot (Stoppmeldung) um, das die Nutzer über die Gründe der Sperrung sowie eine Kontaktmöglichkeit zum Bundeskriminalamt informiert.

Zur Kontrolle des BKA:

§ 8 Dokumentations- und Auskunftspflichten des Bundeskriminalamts

(1)

Das Bundeskriminalamt ist verpflichtet, Unterlagen vorzuhalten, mit denen der Nachweis geführt werden

kann, dass die in der Sperrliste aufgeführten Einträge zum Zeitpunkt ihrer Bewertung durch das Bundeskriminalamt die Voraussetzungen nach § 1 erfüllten.

und

§ 9 Expertengremium

Beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird ein unabhängiges

Expertengremium bestellt, das aus fünf Mitgliedern besteht. Die Mitglieder werden bis zum 31.

Dezember. 2012 bestellt. Die Mehrheit der Mitglieder muss die Befähigung zum Richteramt

haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste beim Bundeskriminalamt jederzeit einzusehen.

[...]

Stellt es mit Mehrheit fest, dass ein aufgeführtes Telemedienangebot diese Voraussetzung nicht

erfüllt, muss das Bundeskriminalamt dieses Telemedienangebot bei der nächsten Aktualisierung entfernen.

Alles klar soweit?

Das BKA ist immernoch Teil eines Staatsapparates, der nach wie vor auf Gewaltenteilung basiert! Das is keine Sektion 31 oder sowas !

Bearbeitet von Lovok
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huch welche einschränkung?

NUR "Verkehrs- und Nutzungsdaten, die auf Grund

der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf

die Stopp-Meldung anfallen,..." dürfen nicht verwendet werden. Ein general Ausschluss ist das nicht!!

D.h. lassen sich die Verkehrs- und Nutzungsdaten auf anderen Wege herbeischaffen (tun sie) können diese zur Strafverfolgung genutzt werden.

@Lovok:

BIS 2012, dann wieder ein politisches Gremium auf Seiten der Exekutive.

das ist keine Kontrolle im Sinne der Rechtsstaatlichkeit.

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Den Punkt hatten wir auch schon. Hier kommt die Forderung nach eigenverantwortlichem Umgang mit dem Medium (einschließlich der Technik) zum Tragen.

Mir ist nach wie vor nicht klar, weshalb im Netz andere Regeln - z.B. dass man Rechtsverletzungen nicht fahrlässig oder billigend in Kauf nimmt - gelten sollten, als sie im RL und im täglichen Miteinander schon lange Standard sind.

Ja aber das impliziert wiederum die Annahme, dass ein Teil der Internetuser eben nicht eigenverantwortlich mit dem Netz umgehen kann. Warum soll genau diese anvisierte Gruppe in Hinsicht auf die technischen Rahmenbedingungen auf freiwilliger Basis und in "Eigenverantwortung" dafür sorgen, dass der Staat ihnen den gewünschten Inhalt aus dem Netz filtert.

Und es entspricht ebenfalls nicht der Realität, dass die A, B und C Seite des Netz mit Kinderpornos überschwemmt wird und der Ottonormalverbraucher überhaupt eine schützende Instanz benötigt, welche derartige Inhalte filtert und den Zugriff blockiert. Ich bin auf jeden Fall noch niemals "aus Versehen" über eine Kinderpornoseite gestolpert (obwohl man teilweise schon nicht stelten irgendwo stolpert) und das trifft sicher auf fast jeden Internetnutzer zu (ob es dazu repräsentative Zahlen gibt?^^). Ich würde auch wetten, dass es schwer ist, derartige Seiten zu finden, selbst wenn es mit viel Einsatz darauf angelegt wird. Wem das dennoch gelingt, der wird auch schlau genug sein, die Sperren zu umgehen - nach der Anleitung googelt man auf jeden Fall nicht länger. Aus diesem Grund halte ich das Gesetz auch nur für eine Verschwendung von Zeit und Geld und verzichte daher auf den Einsatz der staatlich-frisierten DNS Server. Diese "Bedrohung" betrachte ich dementsprechend als ein vorgeschobenes Argument, welches DAUs ruhig stellt aber nicht der Wahrheit entspricht, denn: Es gibt keine Atombomben im Internet^^

Inzwischen glaube ich aber selbst nicht mehr so recht, dass diese Aktion ein Vorwand ist, um ein Zensurinstrument einzuführen. Es ist wohl doch eher (aus fachlicher Sicht) ein kläglicher Versuch, sich mit einem Reizthema (Kampf gegen Kinderpornografie) politisch zu profilieren. Die breite Bevölkerung wird solche Maßnahmen sicher positiv aufnehmen und die paar Geeks und Nerds, die dagegen stänkern, sind umgelegt auf die Masse nur ein Furz im Tornado. Insofern brachte die Aktion viel Sympathie für ein konkurrenzlos günstiges Preis/Leistungsverhältnis. Das sind jetzt natürlich nur Mutmaßungen.....

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  • 2 Wochen später...

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...,655464,00.html

FDP stoppt Internetsperren
...der Titel des Artikels passt allerdings nicht ganz zum Inhalt:

...Bei den Internetsperren verständigten sich die Verhandlungspartner darauf, dass das Bundeskriminalamt (BKA) zunächst versuchen soll, kinderpornografische Seiten zu löschen, statt zu sperren. Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, dies sei ein "echter Durchbruch". Nach einem Jahr solle der Erfolg dieser Maßnahme überprüft werden....
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Was mich an der ganzen Sache nur wundert ist, dass es doch genau so im ZugErschwG drin steht:

Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind.
Was will die FDP da noch großartig Neues erfunden haben? Versteh ich einfach nicht??
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Hört sich wirklich ein wenig seltsam an ... aber vielleicht wird es ja noch konkretisiert, wo und in welchem Umfang sich da nun wirklich etwas verändert hat.

Ist auch Interpretationssache ... vielleicht ist ja auch gemeint, dass das auf 3 Jahre ausgelegte Gesetz komplett gestrichen wird und STATTDESSEN erst versucht wird, entsprechende Inhalte zu löschen und das dann eben nach 12 Monaten auf Wirksamkeit zu untersuchen. Oder aber, dass es in den nächsten 12 Monaten erst einmal generell keine Sperren geben wird, weil eben erst versucht werden soll, direkt zu löschen.

Irgendwann in den nächsten Tagen wirds ja vielleicht noch konkreter formuliert.

Grundsätzlich könnte ich mir aber durchaus vorstellen, dass gerade in diesem Bereich der Grundrechte bzw Einschnitte in selbige (auch generell Onlinedurchsuchungen, Vorratsdatenspeicherung etcpp.) die CDU der FDP ein paar Zugeständnisse machen wird, damit zumindest irgendwas am Regierungsprogramm ein paar liberale Züge trägt.

Aufgrund der Haushaltslage (oder auch des zuvor vollkommen unbekannten Haushaltlochs *gähn*) hat ja selbst die FDP mittlerweile einsehen müssen, dass da keine riesigen Würfe in Bezug auf Steuererleichterungen etc. möglich sind.

Einige der nur bedingt sinnvollen und nicht selten übertriebenen Gesetze im Rahmen der inneren Sicherheit zurückzufahren könnte hingegen im Zweifel sogar eher Geld sparen und gäbe der FDP ein wenig Profil in der Koalition ...

Bearbeitet von Sloan
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  • Hallo Gast - Aufgrund des vielen Spams müssen leider ein paar Fragen beantwortet werden.

    Bitte der Reihe nach durchführen, sonst kann das Captcha nicht erfolgreich abgeschlossen werden...
    Schritt 1: Wenn Picard ein Captain ist, sollte hier ein Haken rein...
    Schritt 2: und wenn es in der Nacht nicht hell ist, sollte hier der Haken raus!
    Schritt 3:

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